Kassenzulässig
EMR (Erfahrungsmedizinisches Register)
Das EMR-Qualitätslabel erfordert ein qualitativ hochstehende und anerkannte Ausbildung.
Die geforderte Anzahl schulmedizinischen Ausbildungstunden sichert eine Grundlage, welche für alle Komplementärmedizinischen Therapien erforderlich ist, trägt zum Patientenschutz bei und attestiert eine solide Ausbildung.
Meine EMR-Annerkenung als APM (Akupunktur-Massage) Therapeutin ermöglicht die Abrechnung mit den meisten Krankenkassen im Rahmen einer Zusatzversicherung. Ihre Krankenkasse informiert Sie über die übernommenen Kosten.
Geprüftes Mitglied des Verbandes für Naturheilmethoden Akupunktmassage (APM) nach Penzel
ASCA
Die Stiftung ASCA dient als Referenz mit ihrem ausgearbeiteten globalen Konzept für die Anerkennung und Weiterentwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin.
In jedem Fall ist auch beim Einsatz von komplementären Therapien die Konsultation beim Hausarzt und die medizinische Überwachung unumgänglich.